Hessisch Oldendorf

Kriegs- und Kriegerdenkmäler

Rumbeck 1914-18 / 1939-45

Auf dem Rumbecker Friedhof, am östlichen Ortseingang, befindet sich diese Anlage. Der Weg durch das alte eiserne Tor führt von der Straße direkt darauf zu. Diese Pforte war durch zwei Eichen flankiert, deren eine vor kurzem einem Sturm zum Opfer fiel.

Der im Mittelpunkt stehende Obelisk zu Ehren der Opfer des Ersten Weltkrieges besteht aus Sandsteinblöcken und wurde von Bildhauer Röhrig in Eschershausen angefertigt, der im selben Jahr auch das Denkmal in Fuhlen hergestellt hatte. 

Als Schmuckreliefs trägt der Obelisk oben ein Eisernes Kreuz im Ehrenkranz, mit Bändern umflochten, und unten einen Stahlhelm vor Schwert und Laubwerk.

Das kubische Unterteil, ebenfalls aus Sandstein, zeigt an den Ecken Voluten und auf allen vier Seitenflächen erhaben ausgeführte Inschriften.

Inschrift vorn:

Ihren im Weltkriege

1914 - 1918

gefallenen Helden

die dankbare Gemeinde


Fern von der Heimat

nach blutigem Streit

für Heimat und Ehre

dem Tode geweiht

von Liebe und Dankbarkeit

schmerzlich betreut,

schlummert in Frieden

bis Gotteshand führt

Euch ins himmlische

Vaterland


Auf den übrigen Flächen sind die Namen von 47 Gefallenen und Vermissten verzeichnet. Angegeben sind auch Dienstgrad, Datum und Einsatzland.

Der 5,50 m hohe und in Einzelteile zerlegte Obelisk war per Bahn von Eschershausen nach Hessisch Oldendorf verfrachtet und von dort mit sechs Pferdewagen nach Rumbeck gebracht worden. Am Sonntag, dem 27. März 1922 fand die Einweihung statt. 

Wie praktisch immer in diesen Fällen war der örtliche Kriegerverein federführend, hier sein Vorsitzender August Siegmann. In Anwesenheit des Vorstandes des Kreiskriegervereins und der anderen dörflichen Vereine enthüllte Amtsrat Rohde aus Rinteln „unter vorausgehenden kerndeutschen Worten“ das Denkmal. Pastor Bürgener aus Fuhlen hielt die „Weiherede“ und verlas die Namen der Gefallenen und Vermissten. Lieder und Gedichtvorträge umrahmten die Feier. 

Die Schaumburger Zeitung schließt ihren Bericht mit dem Wunsche:

„Sei dieser Ehrenstein unserer Jugend eine Erinnerung an einstige deutsche Einigkeit und Stärke, eine Mahnung für die Zukunft,“ - nein, nicht eine Mahnung zum Frieden, sondern - „für das Vaterland das Höchste einzusetzen und sei es das Leben!“ 

Dieser Geist beherrschte die Zeit und die Erziehung der Jugend. 

 

Für die Opfer des Zweiten Weltkrieges wurden dem Obelisk zwei Stelen-förmige Flügel, aus Thüster Kalksteinen gemauert, mit je drei Inschriftenplatten aus Sandstein hinzu gegeben.

Der Entwurf stammt von Bauingenieur Beste, die Ausführung von der Stein- u. Bildhauerei Wedemeier in Fuhlen.

 Die Inschrift des östlichen Flügels:

+ + +

UNSERE

GRÄBER MAHNEN:

 

BITTET GOTT UM FRIEDEN!

 

GEWIDMET DENEN,

DIE AN DER FRONT, IN DER HEIMAT

UND AUF DER FLUCHT IHR LEBEN

HERGABEN.


Der westliche Flügel nennt unter drei Eisernen Kreuzen und den Jahreszahlen

1939 – 1945 die Namen von 49 Gefallenen. Im Gegensatz zu den Inschriften des I. Weltkrieges hat man hier auf weitere Angaben wie Dienstgrad usw. verzichtet.

Ebenso deutlich ist der Unterschied der „Mahnung“. Nach zwei Weltkriegen ist nicht mehr vom soldatischen Heldentum die Rede, sondern vom „Frieden“.

Schon 1950 waren an dieser Stelle Holztafeln aufgestellt worden, die nach einigen Jahren vollständig verwittert waren. Auf Beschluss des Gemeinderates begannen im Dezember 1961 die Vorarbeiten, und im Januar 1962 erhielt Steinmetz Wedemeier den Auftrag im Werte von 3780 DM, einschließlich der Reinigung des alten Denkmals.

Die Ortsgruppe des Bundes der Vertriebenen hatte alternativ folgenden Widmungstext vorgeschlagen:

 

Unseren ostdeutschen Soldaten, unseren auf

der Flucht, in Lagern und durch Bomben

umgekommenen Brüdern und Schwestern

gewidmet

 

Der Gemeinderat votierte jedoch nach „einer längeren Aussprache, an der sich auch Zuhörer beteiligten“, einstimmig für den oben genannten.

 

Am 3. Juni 1962 wurde die Einweihung gefeiert. 

Das Foto zeigt die zeremonielle Teilnahme einer Abordnung der Bundeswehr, die damit ihr Traditionsverständnis demonstrierte, sowie die Vertreter der örtlichen Vereine mit ihren Fahnen, im Vordergrund sicher die Mitglieder der „Kyffhäuserkameradschaft“ - gemäß dem Leitsatz des Kyffhäuserbundes: „Wir bekennen uns zu den Leistungen der deutschen Soldaten in Vergangenheit und Gegenwart“ (Webseite des Kyffhäuser Bund e.V.). 

Heute darf man hinterfragen, ob es dem Schicksal und der Rolle von Gefallenen und Vermissten wirklich gerecht wird, wenn man sie für einen angeblich sinnstiftenden Traditionszusammenhang in Anspruch nimmt. Die als „Helden“ und „Kameraden“ Gefeierten waren allesamt Opfer (vielleicht im Einzelfall auch Täter) – aber die Mütter und Väter trauerten um ihre Söhne, die Kinder um ihre Väter, die Frauen um ihre Ehemänner ...

Es folgte noch ein behördliches Katz- und Maus-Spiel. 

Der Dorfpolizist hatte wohl nicht das beste Verhältnis zum Bürgermeister, denn er denunzierte ihn an den Landkreis in Rinteln:

„Die Gemeinde Rumbeck hat das Ehrenmal am Friedhof Rumbeck erweitert. Eine baubehördliche Genehmigung liegt nicht vor. [...] Ich bitte um Kenntnisnahme und um weitere Veranlassung.“

 

Der Bürgermeister zeigt sich widersetzlich. Er antwortet spitzfindig, die Erweiterung des Ehrenmals sei nicht am, sondern auf dem Friedhof vorgenommen worden, und deshalb sei ein Bauantrag nicht erforderlich, da die Mauerflügel in Form und Aussehen „einem größeren Grabstein gleichen“.

 

Der Oberkreisdirektor belehrt ihn, dass das Bauwerk sehr wohl genehmigungspflichtig sei und die „entsprechenden Anträge hierzu umgehend eingereicht werden“ müssen. 

 

Die einmonatige Frist lässt die Gemeinde verstreichen, und der Oberkreisdirektor muss eine Erinnerung schicken. 

 

Die Gemeinde wartet wieder einen Monat und reicht dann eine „Aufnahme des Ehrenmals mit Tafel“ beim Bauamt ein.

 

Der Oberkreisdirektor verlangt aber, „ein Foto vom Ehrenmal mit Baubeschreibung und Lageplan […] in doppelter Ausfertigung einzureichen. Die jetzt eingereichten Unterlagen sind nicht vollständig. […]“ 

 

Rumbeck reagiert drei Wochen lang nicht. Wieder muss der Landkreis anmahnen.

 

Schließlich reicht die Gemeinde einen kompletten Bauantrag ein, und im April 1963 wird der Rohbau abgenommen.

Fotos 1 u. 2 vom Verfasser

Foto 3: NLA Bückeburg

Quellen:

- NLA Bückeburg Dep. 59. Ru Nr. 88

- NLA Bückeburg Dep. 59. Ru Nr. 127

- Schaumburger Zeitung, Rinteln, 27.03.1922; 28.03.1922